Stein auf Stein.
Kennen Sie das? Sie haben als Unternehmer einwandfreie Bauleistungen erbracht. Doch Ihr Auftraggeber verweigert die Zahlung mit Hinweis auf angebliche Mängel. Oder haben Sie eine hochwertige Immobilie erworben? Doch nachdem der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat, will er von seinen Gewährleistungspflichten nichts mehr wissen. Dies sind nur zwei typische Fallgestaltungen aus dem Baurecht. Unsere Spezialisten wissen, wie Sie in diesen und anderen Fällen zu Ihrem Recht kommen.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf, um weitere Informationen zu erhalten.