Prävention statt Eskalation.
Das Arbeitsrecht regelt das betriebliche Miteinander von Unternehmern und Arbeitnehmern. Durch klare vertragliche Regelungen lassen sich arbeitsrechtliche Konfliktfelder lösen, bevor Streit entsteht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Dienst- und Arbeitsverträgen für Geschäftsführer, Arbeitnehmer und sonstige Beschäftigte.
Manchmal lassen sich Meinungsverschiedenheiten trotzdem nur gerichtlich klären. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch dann in allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten mit Rat und Tat zur Seite.
Profitieren Sie vom Fachwissen unseres Expertenteams von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf, um weitere Informationen zu erhalten.